2023: Umsatzgrenzen steigen
Ab Januar 2023 gelten neue Umsatzgrenzen für Microentrepreneure:
- 188.700 € für Ankauf/Verkauf
- 77.700 € für alle handwerklichen, kommerziellen und liberalen Aktivitäten.
Werden diese Umsatzgrenzen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, wechselt der Status des Unternehmers zum sogenannten Régime réel. Dies hat Auswirkungen auf Besteuerung und Sozialversicherungsbeiträge.
TVA - Franchise en base
Die Grenzen für die Befreiung von der TVA steigen ebenfalls an:
- 91.900 € für Ankauf/Verkauf
- 36.800 € für sonstige Aktivitäten.
Neu ab 2025: 85.000 € Ankauf/Verkauf und 37.500 € Dienstleistungen. Wird diese Grenze im laufenden Jahr überschritten, wird man ab dem 1. Januar des Folgejahres TVA-pflichtig!
Plafond majoré TVA
Die Franchise en base TVA darf einmalig überschritten werden, bis zu den folgenden Umsatzgrenzen:
- 101.000 € für Ankauf/Verkauf
- 39.100 € für sonstige Aktivitäten.
Sobald diese Umsatzgrenzen (auch im laufenden Jahr) überschritten werden, ist der Unternehmer verpflichtet, TVA ab dem Monat der Überschreitung abzuführen.
Neu ab 2025: 93.500 € Ankauf/Verkauf und 41.250 € Dienstleistungen
Activités mixtes
Ist ein Unternehmen in verschiedenen Bereichen tätig, darf der Umsatz aus den Dienstleistungs-, Handwerks- und kommerziellen Aktivitäten die untere Grenze nicht überschreiten. Der Gesamtumsatz, inklusive der Einnahmen aus Ankauf/Verkauf, muss unterhalb der oberen Grenze bleiben.
Stand: 07/12/2024