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Neue Umsatzgrenzen für Microentrepreneure 2023

2023: Umsatzgrenzen steigen

Ab Januar 2023 gelten neue Umsatzgrenzen für Microentrepreneure:

  • 188.700 € für Ankauf/Verkauf
  • 77.700 € für alle handwerklichen, kommerziellen und liberalen Aktivitäten.

Werden diese Umsatzgrenzen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, wechselt der Status des Unternehmers zum sogenannten Régime réel. Dies hat Auswirkungen auf Besteuerung und Sozialversicherungsbeiträge.

TVA - Franchise en base

Die Grenzen für die Befreiung von der TVA steigen ebenfalls an:

  • 85.000 € für Ankauf/Verkauf 
  • 37.500 € für sonstige Aktivitäten

 

Wird diese Grenze im laufenden Jahr überschritten, wird die ME ab dem 1. Januar des Folgejahres TVA-pflichtig! 

 

 

Diese Grenzen werden vermutlich ab 2025 vereinheitlicht auf 25.000 € für alle Aktivitäten! Der neue Haushalt, der Anfang Februar verabschiedet wurde, enthält diese Vorgabe. Genaue Einzelheiten sind aber noch nicht bekannt (Stand 04/02/2025)

 

Die Absenkung der Grenzen auf 25.000 € wird nach massiven Protesten nun zunächst ausgesetzt (Stand 07/02/2025). Es sind Gespräche geplant, danach wird entschieden, wie die TVA Regelung künftig aussehen wird.

Plafond majoré TVA

Der Plafond Majoré beträgt ab 2025: 

  • 93.500 € für Ankauf/Verkauf
  • 41.250 € für sonstige Aktivitäten.

Sobald diese Umsatzgrenzen (auch im laufenden Jahr) überschritten werden, ist der Unternehmer verpflichtet, TVA ab dem Monat der Überschreitung abzuführen.

 

Tritt die neue Regelung ab 2025 in Kraft, wird dieser obere Wert soweit im Moment bekannt, 27.500 € betragen.

Activités mixtes

Ist ein Unternehmen in verschiedenen Bereichen tätig, darf der Umsatz aus den Dienstleistungs-, Handwerks- und kommerziellen Aktivitäten die untere Grenze nicht überschreiten. Der Gesamtumsatz, inklusive der Einnahmen aus Ankauf/Verkauf, muss unterhalb der oberen Grenze bleiben.

 

Stand: 07/12/2024