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Microentreprise und TVA

Ab 2025 gelten neue Grenzen und Regeln für die TVA, Freibeträge werden an EU-Regeln angepasst.

Die Taxe sur la valeur ajoutée - TVA, die französische Umsatzsteuer, ist ein Thema, mit dem sich frisch gebackene Microentrepreneure nicht so gerne auseinandersetzen. Erst mit wachsendem Umsatz beginnen viele, sich damit zu beschäftigen. Dann gilt es einiges zu berücksichtigen, die wichtigsten Punkte stelle ich in diesem Artikel vor*.

 

Für Deutsche, die mit der deutschen Kleinunternehmerregelung vertraut sind, ist es oft erst einmal ungewohnt, dass eine französische Microentreprise unter Umständen umsatzsteuerpflichtig sein kann. Das liegt daran, dass in Frankreich die Umsatzgrenzen für den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Status der Microentreprise unabhängig von den Grenzen für die TVA-Pflicht sind.

 

Die 3 verschiedenen "Régimes d'imposition"

Abhängig vom Umsatz eines Unternehmens gibt es in Frankreich 3 verschiedene sogenannte Régimes d'imposition de TVA:

  • Franchise en base
  • Régime réel simplifié
  • Régime réel normal.

Franchise en base de TVA

Eine neu gegründete Microentreprise ist automatisch en franchise en base de TVA, d. h.  sie unterliegt zwar im Prinzip der TVA, ist aber befreit, solange bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Sie ist  Assujeti mais non redevable.

 

Was bedeutet das für den Microentrepreneur?

  • Kunden wird keine TVA in Rechnung gestellt
  • im Gegenzug kann aber auch keine TVA auf Anschaffungen abgesetzt werden
  • der Microentrepreneur muss keine TVA-Erklärung abgeben
  • auf Rechnungen gehört der Satz: TVA non applicable selon article 293 B du CGI.

Eine Microentreprise wird automatisch TVA-pflichtig, sobald sie die folgenden Umsatzgrenzen (Stand 2023) überschreitet. Man unterscheidet hier zwischen dem Seuil de franchise und dem Seuil majoré

 

Seuil de franchise:

  • Dienstleistungen BIC und BNC: 36.800 €                                                 (37.500 € ab 2025)
  • Ankauf/Verkauf: 91.900 €                                                                               (85.000 € ab 2025)

 Seuil majoré:

  • Dienstleistungen BIC und BNC: 39.100 €                                                 (41.250 € ab 2025)
  • Ankauf/Verkauf: 101.000 €                                                                             (93.500 € ab 2025)

Überschreitet man den Seuil de franchise in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, bleibt aber gleichzeitig unterhalb des Seuil majoré, wird man ab dem 1. Januar des Folgejahres TVA-pflichtig.

 

Überschreitet man dagegen den Seuil majoré, wird die Microentreprise ab dem 1. Tag des Monats, in dem die Obergrenze überschritten wurde, TVA-pflichtig.

 

Eine besondere Regelung gilt für das Gründungsjahr: die Grenzen werden im Gründungsjahr anteilig berücksichtigt.  Überschreiten die Umsätze im 1. Jahr den anteiligen Seuil de franchise, wird die Microentreprise am 1. Januar des Folgejahres TVA-Pflichtig. Überschreiten sie den Seuil majoré, wird die Microentreprise im Monat der Überschreitung TVA-pflichtig.

 

Neu ab 2025: Überschreitet man den Seuil de franchise, bleibt aber unterhalb des Seuil majoré, wird man ab dem 1. Januar des Folgejahres TVA-pflichtig. Die zweijährige Ausnahmeregelung gilt also nicht mehr!

 

Überschreitet man den Seuil Majoré, wird man ab dem Tag der Überschreitung TVA-pflichtig.

 

Régime réel simplifié

Überschreitet eine Microentreprise die oben genannten Umsätze, beantragt sie eine TVA-Nummer beim zuständigen Finanzamt. Automatisch unterliegt sie dann dem Régime réel simplifié.

 

Die geltenden Obergrenzen für dieses Régime kann eine Microentreprise nicht überschreiten, da sie lange vorher die Grenzen der Microentreprise erreicht hat. Ich führe sie hier trotzdem auf:

  • Dienstleistungen BIC und BNC: 247.000 €
  • An- und Verkauf: 818.000 €.

Gleichzeitig darf die fällige TVA 15.000 € im Jahr nicht überschreiten.

 

Beim Régime simplifié deklariert man die TVA einmal jährlich im Mai und zahlt Abschläge im Juli und Dezember.

 

Régime réel normal

Unternehmen, deren Umsätze über den oben genannten Grenzen liegen, unterliegen automatisch dem sogenannten Régime réel normal

 

Die Anforderungen an die Buchhaltung sind komplexer, die Umsätze müssen monatlich oder, wenn die zu zahlende TVA unter 4000 € liegt, vierteljährlich deklariert und die TVA abgeführt werden.

 

Wahlmöglichkeiten

Es kann für einen Microentrepreneur unter Umständen interessant sein, auf Antrag TVA-pflichtig zu werden.  Zum Beispiel dann, wenn er im An- und Verkauf tätig ist und seinerseits TVA auf Einkäufe zahlt. Denn in diesem Fall kann er die dem Lieferanten gezahlte TVA von der seinen Kunden in Rechnung gestellten TVA abziehen. Und dies auch, obwohl er die eigentlichen Kosten als Microentrepreneur ja nicht absetzen kann. Oder auch, wenn er hauptsächlich Firmenkunden hat, die ja ihrerseits die gezahlte TVA zurückerstattet bekommen.

 

TVA Steuersätze

In Frankreich gibt es im wesentlichen 3 verschiedene TVA Steuersätze:

  • Taux normal: 20 %
  • Taux intermédiaire: 10 % z. B. für Restauration, Take-away mit Verzehr, persönliche Dienstleistungen, Renovierungsarbeiten
  • Taux réduite: 5,5 % z. B. energetische Renovierungsarbeiten, Take-away ohne Verzehr, Bücher

Geschäfte mit Kunden im EU-Ausland

Für Geschäfte mit Kunden in anderen EU-Ländern gelten besondere Vorschriften, ein eigener Artikel zum Thema ist in Vorbereitung.


Stand: 12/10/2024

*Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für weitergehende Informationen bitte einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt kontaktieren.

 

Quelle: Ministère de l'Economie et des Finances et de la Souveraineté industrielle et numérique

Régimes TVA

 Taux TVA

Regelung ab 2025

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