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CESU und PAJEMPLOI - Quellensteuer ab 2020

Wer CESU (Chèque Emploi Service) oder PAJEMPLOI (Préstation d'accueil du jeune enfant) nutzt, sei es als Arbeitgeber (AG) oder als Arbeitnehmer (AN), muss sich auf eine Änderung einstellen:

 

Ab Januar 2020 wird auch hier die Quellensteuer eingeführt.

Was muss der Arbeitgeber beachten?

Wie bisher deklariert der AG die geleisteten Stunden und das Gehalt auf der CESU- oder PAJEMPLOI-Seite. Das System berechnet dann wie gewohnt die vom AG zu zahlenden Sozialabgaben und bucht diese von seinem Konto ab.

 

Zusätzlich berechnet es die vom AN zu zahlende Quellensteuer, diese wird zusammen mit den Sozialabgaben vom Konto des AG abgebucht.

 

Der AG zahlt an den AN nur den um die Quellensteuer verringerten Betrag aus!

Rechenbeispiel

Klingt erstmal kompliziert, deshalb ein Rechenbeispiel:

 

Bei einem Stundenlohn von 10 € und einer Arbeitszeit von 10 Stunden deklariert der  AG 100 €. 

Bei einem persönlichen Steuersatz des AN von 10 % fallen 10 € als Quellensteuer an. 

Der AG zahlt dem AN 90 € (Lohn minus Quellensteuer) aus.

Der AG zahlt wie bisher die Sozialabgaben an die Urssaf, gleichzeitig werden aber 10 € Quellensteuer zusätzlich von seinem Konto abgebucht und von der Urssaf im Namen des ANs an dessen Finanzamt weitergeleitet.

Was muss der Arbeitnehmer beachten?

Der AN erhält vom AG nur noch den Nettolohn nach Abzug der Steuern ausgezahlt. Seinen persönlichen Steuersatz entnimmt er dem diesjährigen Steuerbescheid ("Votre taux personnalisé").

 

Trotzdem ist er verpflichtet, im nächsten Jahr wie gewohnt eine Steuererklärung abzugeben, um den persönlichen Steuersatz zu aktualisieren und zu viel oder zu wenig gezahlte Steuern auszugleichen.

CESU+ :  die bequeme Alternative

Wenn man als AG regelmäßig denselben AN beschäftigt, ist es sinnvoll, die bequeme Alternative CESU+  bzw. PAJEMPLOI+ zu nutzen.

 

Hier legen AG und AN jeweils einen speziellen Account auf der CESU- oder PAJEMPLOI-Seite an. Der AG deklariert dann das Gehalt auf dieser Seite und die Urssaf bucht den Betrag direkt von seinem Konto ab. Die Sozialabgaben werden wie bisher ebenfalls abgehoben.

 

Anschließend überweist sie das Gehalt abzüglich der Steuern auf das Konto des ANs.

 

Die Steuern überweist sie im Namen des AN an dessen Finanzamt.

 

Quelle: CESU

 

Stand 25.10.2019