Jeder, der schon einmal ein französisches Formular ausgefüllt hat, kennt den Begriff Nom d'usage.
Aber was bedeutet das eigentlich? Ist ein Nom d'usage dasselbe wie ein deutscher Ehename?
Wann und wie nutzt man den Nom d'usage?
Um es vorwegzunehmen, der Nom d'usage unterscheidet sich tatsächlich in einem sehr wichtigen Punkt vom deutschen Ehenamen. In Deutschland können die Partner bei einer Heirat einen Familiennamen wählen. Damit kann dann z. B. einer der beiden den Nachnamen des anderen annehmen oder einen Doppelnamen führen. Es findet dann also ein Namenswechsel statt. In Frankreich behält dagegen jeder seinen oder ihren Geburtsnamen sein Leben lang (Ausnahmen gelten z. B. bei Adoption).
Bei einer Heirat hat aber jeder Franzose das Recht, den Namen des Partners zu führen - daher usage. Man nutzt den Namen, er ersetzt aber nie den Geburtsnamen. In allen offiziellen Unterlagen wird man weiter unter dem Geburtsnamen erscheinen.
Während also auf einem deutschen Ausweis eine Person als "Peter Meier, geb. Schmidt" geführt wird, würde sie auf einem französischen Ausweis als "Peter Schmidt, Nom d'usage Meier" erscheinen. Der Unterschied scheint minimal, hat aber Auswirkungen im Alltag, auch auf Deutsche, die in Frankreich leben.
Auswirkungen im Alltag
Die erste Überraschung erwartet häufig frischgebackene Hauseigentümerinnen: im Kaufvertrag, der Attestation vom Notar und auch den Steuerunterlagen vom Finanzamt taucht plötzlich der vielleicht lange nicht mehr genutzte Geburtsname auf.
Genauso kann es aber passieren, dass Ämter einfach annehmen, dass man den Namen des Ehepartners als Nom d'usage nutzt und Post dann unter einem Namen verschicken, der so gar nicht existiert, weil beide Partner ihre Geburtsnamen behalten haben.
Tatsächlich ist Peter aus meinem Beispiel unrealistisch: im wirklichen Leben gehen Notar und Finanzamt selbstverständlich davon aus, dass die Ehefrau den Namen ihres Mannes nutzt und nicht umgekehrt...
Auch im französischen Führerschein, bei der Krankenkasse und bei Firmengründung wird der Geburtsname genutzt.
Was tun?
Was kann man tun, wenn französische Behörden den Geburtsnamen nutzen, obwohl man überall unter dem Ehenamen bekannt ist? Oder umgekehrt die Behörde den Namen des Partners nutzt, obwohl man seinen Geburtsnamen weiterführt?
Normalerweise sollte eine einfache Nachricht an die entsprechende Behörde, z. B. das Finanzamt oder die Krankenkasse, genügen. Am besten nutzt man dafür das Online-Konto, das man bei der Behörde hat. Also den Espace particulier beim Finanzamt, das Ameli-Konto bei der CPAM.
Wie fülle ich ein französisches Formular aus?
Zum Schluss noch ein paar gute Tipps, was Ihr alles beim Ausfüllen von Formularen beachten solltet:
- wenn möglich, Formulare nicht handschriftlich ausfüllen
- NACHNAMEN immer in GROSSBUCHSTABEN, Vornamen nach dem Anfangsbuchstaben in Kleinbuchstaben
- erst der GEBURTSNAME gefolgt vom EHENAMEN, KUENSTLERNAMEN etc, gefolgt von allen Vornamen in derselben Reihenfolge wie in der Geburtsurkunde und Ausweis
- euer Name enthält Umlaute wie ä, ö, ü oder ein ß? Oft wissen Behördenmitarbeiter nicht, wie man diese Buchstaben korrekt eingibt, sie sind ja auf französischen Tastaturen nicht vorhanden. Dann kommt es vor, dass einfach a statt ä geschrieben wird, das ß wird zu einem f. So habt ihr plötzlich einen neuen Nachnamen. Wenn möglich also als ae, oe, ue und ss schreiben, das erspart Euch viel Ärger
- Namen in Geburtsurkunde und aktuellem Ausweis sollten exakt übereinstimmen. Namensänderungen wie z. B. durch Heirat müssen nachgewiesen werden können.
Stimmt die Schreibweise Eures Namens bei der Sozialversicherung und dem Finanzamt nicht überein, werdet Ihr z. B. Probleme haben, ein Auto auf Euren Namen anzumelden. Achtet auch darauf, mindestens einen Vertrag bei einem Energieversorger zu haben, der auf Euren vollständigen Namen lautet - in Frankreich dienen bekanntlich Stromrechnungen als Wohnsitznachweis.
Quelle: Service Public
Stand 09/11/2024
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