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Mieten in Frankreich - Hilfe, ich verdiene zu viel!

Loi PINEL Mieten Wohnung Frankreich
Loi PINEL oder warum man auch zu viel verdienen kann...

Von den Anforderungen, die Vermieter an das Einkommen ihrer Mieter stellen, hatte ich ja hier schon berichtet. So muss das zu versteuernde Einkommen des Mieters mindestens dreimal die Miete inklusive Nebenkosten betragen.

 

Andererseits kann man aber auch auf Grund eines zu hohen Einkommens abgelehnt werden.

 

Das hängt mit der Loi PINEL von 2014 und ihren Vorgängern (Loi  Scellier, Loi Duflot) zusammen. Sie sollen den Neubau von Mietwohnungen vor allem in Städten und Ballungsräumen fördern.

 

Steuererleichterungen für Vermieter/Investoren

 

Vermieter von Neubauwohnungen in Ballungsräumen profitieren bis zu 12 Jahre lang von attraktiven Steuererleichterungen. Dies führt dazu, dass immer mehr Neubauviertel praktisch komplett aus derart gefördertem Wohnraum bestehen.

Typischerweise werden diese Viertel von Bauträgern erschlossen und bebaut, dann von Immobilienmaklern als Geldanlage oder Altersvorsorge an private Investoren verkauft. 

 

Die Miete muss unterhalb einer Höchstgrenze bleiben, die sich nach der Lage der Wohnung richtet. In Toulouse beträgt die zulässige Höchstmiete z. B. 10,07 €/m².

 

In Toulouse betrifft dies z. B. das Ecoquartier Cartoucherie, und in Blagnac das in den letzten Jahren entstandene Viertel Andromède.  

 

Einkommensgrenzen für Mieter

 

Damit der Vermieter von den Steuererleichterungen profitieren kann, darf das Einkommen des Mieters bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten.

 

Die Einkommensgrenzen variieren, in Paris ist ein höheres Einkommen erlaubt als in der Provinz. Außerdem wird die familiäre Situation berücksichtigt: für Paare oder Familien gelten höhere Beträge.

 

Einkommensgrenzen z. B. für Toulouse:

  • Single: 30.260 €
  • Paar: 40.410 €
  • Single oder Paar mit 1 Kind: 48.596 €

Als Einkommensnachweis dient der Steuerbescheid vom letzten Jahr - normalerweise kein Problem, auch nicht für Ausländer.

 

Ein Neuankömmling, der noch nie eine Steuererklärung in Frankreich gemacht hat, kann allerdings nur einen ausländischen Steuerbescheid vorlegen. Dies wäre auch durchaus erlaubt, schließlich darf durch die Loi PINEL niemand wegen seiner Herkunft diskriminiert werden. 

 

Viele Immobilienagenturen scheuen aber den Aufwand, einen in einer Fremdsprache verfassten Steuerbescheid zu bearbeiten. In den Vierteln, für die die Loi PINEL gilt, ist der Wohnungsmarkt sowieso hart umkämpft. Da fällt die Entscheidung leider oft für den Standardmieter aus, der alle geforderten Dokumente vorweisen kann.

 

Was tun?

  • die Suche auf ältere Wohnungen beschränken, die nicht mehr unter diese Steuererleichterungen fallen,
  • nach Wohnungen suchen, die von Privat angeboten werden,
  • außerhalb der von der Loi PINEL abgedeckten Gebiete suchen,
  • unterschreitet man die Einkommensgrenzen, hat aber nur einen ausländischen Steuerbescheid, kann es weiterhelfen, einen Makler mit der Suche zu beauftragen, der Erfahrung im Umgang mit ausländischen Kunden hat.

 Stand: 15.04.2019

Weitere Informationen, geltende Einkommensgrenzen usw:  https://loipinel.fr/