In Frankreich gibt es ja bekanntlich keine Meldepflicht (abgesehen von einigen Départements im Osten der Republik). Aber wie weist man in Frankreich dann nach, wo man wohnt?
In französischen Ausweisen ist zwar eine Adresse verzeichnet, da man diese aber bei Umzug nicht ändern lassen muss, kann ein Ausweis nicht als Wohnsitznachweis verwendet werden. Auch ein deutscher Ausweis wird deshalb nicht anerkannt, selbst wenn es gelingt, dort eine französische Adresse eintragen zu lassen.
In Frankreich dient deshalb meist eine Strom- oder Gasrechnung als Wohnsitznachweis. Aber auch andere Dokumente werden akzeptiert:
- Rechnung oder Attestation de domicile eines Energieversorgers
- Wasserrechnung
- Telefonrechnung
- Quittance de loyer, die Quittung, die der Vermieter über gezahlte Miete ausstellt (nicht handschriftlich)
- Steuerbescheid (Taxe d’habitation, Taxe foncière oder Avis d’impôts sur les revenus)
- Rechnung oder Attestation einer Assurance Habitation
Meist wird ein Justificatif de domicile verlangt, das jünger ist als 3 Monate. Da Rechnungen meist seltener versandt werden, bieten Energieversorger oder Versicherungsgesellschaften meist eine Attestation de domicile an, die man sich immer aktuell im Online-Konto herunterladen kann. Eine Kopie des Vertrags reicht nicht aus!
Damit es später keine Probleme mit dem Justificatif de domicile gibt, sollte man beim Abschluss solcher Verträge darauf achten, immer den vollständigen Namen inklusive aller Vornamen anzugeben. Kommen Umlaute im Namen vor, wie z. B. bei Müller, ist es ratsam die Schreibweise „ue“ zu nutzen. Paare sollten beide im Vertrag aufgeführt werden.
Stand: 01/11/2023
Quelle: www.demarchesadministratives.fr
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