Profession libérale ist zwar die wörtliche Übersetzung des deutschen Ausdrucks Freiberufler. Aber es gibt bedeutende Unterschiede!
In Frankreich muss jeder, der selbständig arbeiten möchte, ein Gewerbe anmelden. Dies gilt auch für Berufe, die in Deutschland als Freiberufler nicht unter die Gewerbetreibenden fallen würden, wie z. B. Anwälte, Coachs, Grafiker oder Sprachlehrer.
Ein deutscher Freiberufler meldet sich beim Finanzamt an, versteuert alljährlich seine Einkünfte und ist selber für Krankenversicherung und Altersvorsorge verantwortlich.
Meldet man dagegen in Frankreich ein Gewerbe als Profession libérale an, wird man automatisch Mitglied im französischen Sozialversicherungssystem und zahlt Sozialabgaben ab dem 1. Euro Umsatz.
Profession libérale: welche Berufe zählen dazu?
Arzt, Anwalt oder Steuerberater sind klassische Profession libérale, auch Berufe wie Übersetzer, Lektor oder Coach gehören dazu. Eine vollständige Liste gibt es leider nicht, die Entscheidung, ob jemand als Freiberufler eingestuft wird oder nicht, liegt letztlich bei der Behörde, die das Gewerbe registriert.
Einige Tätigkeiten, die in Deutschland als Freiberufler ausgeübt werden, gehören in Frankreich in andere Kategorien:
- Fotografen sind entweder Künstler oder Handwerker,
- Grafiker können als libérale oder Handwerker eingestuft werden,
- Virtuelle Assistenten sind entweder libérale, Handwerker (artisanal) oder Handeltreibende (commercial).
Bei Künstlern ist die Sache besonders kompliziert. So kann ein Maler, der seine Ölgemälde über eine Galerie verkauft, aber auch Postkarten im Andenkenladen und vielleicht noch Malkurse in seinem Atelier gibt, verpflichtet sein, jede dieser Tätigkeiten separat bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Wo meldet man ein Gewerbe an?
Je nach Art der Tätigkeit sind zuständig:
Activité commerciale (Handel, An- und Verkauf)
- Chambre de Commerce et de l'Industrie
Activité artisanale (Handwerk)
- Chambre des Métiers et de l'Artisanat für handwerkliche Tätigkeiten
Profession libérale
- URSSAF.
Seit Anfang 2024 gibt es einen Online-Schalter zur Anmeldung eines Gewerbes: den sogenannten Guichet-Unique INPI
Nach der Anmeldung erhält man die sogenannte SIREN- bzw. SIRET-Nummer, die zur Identifizierung eines Unternehmens dient.
Wahl der Rechtsform
Die Wahl der Rechtsform ist ein wichtiger Schritt, da er Einfluss hat auf die Höhe der zu zahlenden Sozialabgaben und Steuern. Gerade bei größeren Projekten sollte man sich unbedingt von einem Steuerberater beraten lassen.
Die meisten Professions Libérales wählen wohl die Entreprise Individuelle (EI), die französische Form des Einzelunternehmens.
Eine Form der EI ist die beliebte Microentreprise . Für sie gelten vereinfachte Anforderungen an Buchführung und Steuererklärung. Allerdings darf der Umsatz bei freiberuflicher Tätigkeit ca. 70.000 € nicht überschreiten. Der Sozialabgabensatz beträgt 23,1 % auf den Umsatz. Und anfallende Kosten können nur pauschal von der Steuer abgesetzt werden.
Überschreitet der Umsatz die oben genannte Grenze oder fallen höhere Kosten an, dann empfiehlt sich das sogenannte Régime réel simplifiée. Hier können Kosten abgesetzt werden, allerdings gibt es auch höhere Anforderungen an die Buchhaltung.
Möglich sind auch andere Formen, z. B. EIRL (Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung), EURL (eine Ein-Mann-GmbH) oder SASU (eine Art Aktiengesellschaft). Die Erklärungen in Klammern dienen nur dazu, eine Vorstellung von der Art des Status zu bekommen - auf keinen Fall kann man die Bedingungen, die in Deutschland z. B. für eine Ein-Mann-GmbH gelten, auf die französische EURL übertragen!
Französische Sozialversicherung
Krankenversicherung für Freelancer in Frankreich
Frankreich legt grossen Wert auf das Solidarprinzip in der Sozialversicherung, es ist sogar in der Verfassung verankert. Sozialversicherungsbeiträge werden deshalb auf alle Einkünfte erhoben.
Bei Anmeldung eines Gewerbes werden automatisch die für die Sozialabgaben und Krankenversicherung zuständigen Stellen informiert.
Verschiedene sogenannte Urssaf (Union de Recouvrement pour la Sécurité Sociale et les Allocations Familiales) ziehen die Sozialversicherungsbeiträge ein und verteilen sie an Kranken- und Rentenkassen.
Einen Unterschied zwischen privater oder gesetzlicher Krankenversicherung gibt es in Frankreich nicht, jeder Bürger ist einer bestimmten staatlichen Krankenkasse zugeordnet.
Die CPAM (Caisse primaire d'assurance maladie) ist die für Freiberufler zuständige Krankenkasse. Diese übernimmt Arztkosten und stellt die grüne Carte Vitale aus, die französische Versicherungskarte.
Siehe dazu auch diesen Blogartikel: Krankenversicherung in Frankreich
Rentenversicherung für Freelancer in Frankreich
Anders als in Deutschland gehören auch Selbständige automatisch der staatlichen Rentenversicherung an, zahlen Beiträge und bekommen eine staatliche Altersrente.
Es existieren zahlreiche unterschiedliche Rentenkassen in Frankreich. Auch Freiberufler gehören je nach Art ihrer Tätigkeit verschiedenen Kassen an, die wichtigsten sind die CIPAV und die CARSAT.
Die französischen Sozialversicherungssysteme werden zur Zeit vereinheitlicht und zusammengeführt. Mit Änderungen in diesem Bereich muss man also in Zukunft rechnen.
Stand: 07/12/2024
Dieser Artikel gibt nur eine kurze Einführung und stellt keine Rechtsberatung dar!
Vor- und Nachteile der verschiedenen Statuten sollten unbedingt vor der Firmengründung abgewogen werden.
Beratung zum Thema bieten z. B. an:
- Chambres des Commerces et de l'Industrie: CCI
- Chambres de Métiers et de l'Artisanat: CMA
- BGE (eine Association mit verschiedenen regionalen Filialen) bietet Schulungen zum Thema Existenzgründung an, die auch vom Arbeitsamt finanziert werden können
- Pôle Emploi, das französische Arbeitsamt.
Sie brauchen Hilfe bei der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit? Ich unterstütze Sie gerne.
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