Der Chèque emploi service, kurz CESU, wird von Privatleuten genutzt, die Hilfen im eigenen Haushalt beschäftigen. So wird sichergestellt, dass auch für Putzhilfen, Babysitter, Nachhilfelehrer oder Gärtner Sozialbeiträge gezahlt werden und diese kranken-, unfall-, renten- und arbeitslosenversichert sind.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber legen jeder einen Account auf der CESU-Webseite an. Dort deklariert der Arbeitgeber jeden Monat das Gehalt, das er dem Arbeitnehmer gezahlt hat. Die Urssaf bucht daraufhin die fälligen Sozialabgaben (ca. 66 % des Gehalts) vom Konto des Arbeitgebers ab und verteilt sie an die zuständigen Stellen (Krankenkasse, Rentenkasse usw.).
Der Arbeitgeber profitiert im Folgejahr von einer Steuerermäßigung von bis zu 50 % der gezahlten Summe (maximal 12.000 €), unter bestimmten Umständen sogar mehr. Der Steuervorteil kann also bis zu 6000 € betragen.
Viele Unternehmen oder Betriebsräte bieten ihren Mitarbeiter vergünstigte sogenannte CESU préfinancé an. In diesem Fall bekommt der Mitarbeiter zum Beispiel einen CESU mit einem Wert von 100 € zum vergünstigten Preis von 75 € und spart auf diese Weise zusätzlich.
Jede bezahlte Hilfe in Haus und Garten, Babysitter oder Nachhilfelehrer ist in Frankreich sozialversicherungspflichtig. Es gibt keine Untergrenze wie in Deutschland.
Die Deklaration und Zahlung der Sozialabgaben über das CESU-System ist eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, die Sozialabgaben zu zahlen.
Die Haushaltshilfe hat außerdem die Möglichkeit, sich selbständig zu machen, z. B. mit einer Microentreprise. Dann stellt sie dem Auftraggeber eine Rechnung über die erbrachten Leistungen aus und deklariert und zahlt ihre Sozialabgaben selber.
Die Prestation d'accueil du jeune enfant, kurz PAJEMPLOI, dient dazu, eine Kinderbetreuung bei einer anerkannten Tagesmutter (Assistante maternelle agrée) in deren Haus zu deklarieren. Auf diese Weise ist die Tagesmutter sozialversichert und profitiert von Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
Eltern und Tagesmutter legen einen Account auf der Seite von PAJEMPLOI an. Die Eltern deklarieren jeden Monat Gehalt, geleistete Stunden, evtl. Urlaub, daraufhin bucht die Urssaf die Sozialabgaben ab.
Auch hier profitieren die Eltern von einem Steuervorteil von bis zu 50 % der gezahlten Summe (maximal 2300 € pro Jahr und Kind). Der Steuervorteil kann also bis zu 1150 € betragen.