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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Frankreich - Directives anticipées und Procuration médicale

Wer nach Frankreich auswandert, freut sich sicher erst einmal auf eine neue berufliche Herausforderung, den wohlverdienten Ruhestand im sonnigen Süden oder ein neues Haus, das es einzurichten gilt. Da werden Gedanken an schwere Krankheit oder gar das Ende des Lebens lieber beiseite geschoben.

 

Selbst wer in Deutschland eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht verfasst hat, ist sich vielleicht unsicher, was nach der Auswanderung gilt. In diesem Artikel erkläre ich einige Besonderheiten, die in Frankreich zu beachten sind. Ausserdem findet Ihr Links zu wichtigen staatlichen Stellen und zu Musterformularen in französischer Sprache.

 

Es soll in diesem Artikel nicht um den Inhalt der beiden Dokumente gehen - ich biete keine Rechtsberatung an. Inhaltliche Fragen besprecht Ihr am besten mit einem Arzt oder Notar. 

 

Patientenverfügung - Directives anticipées

Genau wie in Deutschland gibt es auch in Frankreich die Möglichkeit, im vorhinein festzulegen, wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte, auch wenn man selber nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

 

Liegt bereits eine deutsche Patientenverfügung vor, ist es sinnvoll, diese ins Französische übersetzen zu lassen.

 

Wer möchte, kann auch ein französisches Muster nutzen, wie es z. B. auf der staatlichen Seite Service Public zu finden ist. 

 

In den Directives anticipées kann man eine Vertrauensperson benennen, die Personne de confianceDie Vertrauensperson kann ein Familienmitglied oder Freund sein. Sie wird von den Ärzten zu Eurem mutmasslichen Willen in medizinischen Angelegenheiten befragt, wenn Ihr Euch nicht mehr selber äussern könnt. 

 

Die Patientenverfügung kann z. B.  bei der Vertrauensperson oder dem Hausarzt hinterlegt werden. Auch bei der Aufnahme in ein Krankenhaus oder Altenheim wird danach gefragt.

 

Wer im französischen Sozialversicherungssystem ist, kann die Patientenverfügung auch in seinem Konto auf der Plattform Mon Espace Santé hochladen. Ärzte und anderes medizinisches Personal können so auch im Notfall unkompliziert auf Patientendaten zugreifen.

 

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Procuration médicale oder d'incapacité

In einer Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung (Procuration médicale oder auch  d'incapacité ) bestimmt man Personen, die Entscheidungen in verschiedenen Bereichen treffen können, wenn man selber dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies kann über medizinische Bereiche hinausgehen, z. B. Geldangelegenheiten, Immobilien oder Betreuung betreffen.  

 

Das deutsche Bundesjustizministerium hat zwei deutsch-französische Formulare* zur Verfügung gestellt, die das Erteilen einer solchen Vollmacht erleichtern. Es ist unbedingt ratsam, sich zu diesem Thema von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen.


Stand: 24/03/2024

Quelle: Service Public, Haute Autorité de Santé

Muster französische Patientenverfügung: Service Public

*Vorsorgevollmacht deutsch/französisch: Bundesministerium der Justiz

*Betreuungsverfügung deutsch/französisch: Bundesministerium der Justiz

 


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