Cotisation foncière des Entreprises
Die CFE - Cotisation Foncière des Entreprises - wird jedes Jahr am 15. Dezember fällig. Jeder, der eine selbständige Tätigkeit ausübt, unterliegt dieser Steuer - jedenfalls theoretisch, denn natürlich gibt es Ausnahmen.
Es handelt sich um eine Grundsteuer auf die Gebäude bzw. Flächen, die vom Unternehmen genutzt werden. Die Gemeinde legt die Höhe der Steuer fest, sie richtet sich nach der genutzten Fläche und der Höhe des Umsatzes.
Der Steuerbescheid kann ab spätestens Mitte November im Espace professionnel auf der Internetseite des Finanzamt abgerufen werden, dort wird auch bezahlt.
Espace professionel
Wer bisher noch keinen Espace professionnel eingerichtet hat, sollte dies umgehend tun. Es dauert zwei bis drei Wochen, ihn zu aktivieren, da ein Aktivationscode per Post versandt wird.
Ausnahmen
In einigen Fällen sind Unternehmen von der CFE befreit:
- im Gründungsjahr
- seit 2019: jeder, dessen Umsatz unter 5000 € bleibt (zugrunde gelegt wird der Umsatz des Jahres N-2, für 2024 wird also die Steuererklärung für 2022 herangezogen)
- manche Handwerker
- manche Lehrer, die Sprachen, Musik o. ä. bei sich zu Hause unterrichten
- Chambres d'hôtes und klassifizierte Gîtes (abhängig von der Gemeinde)
- Künstler, Autoren
und einige andere.
Eine Übersicht findet sich hier: Exonération CFE
Die Befreiung für die verschiedenen Berufsgruppen muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Die Befreiung im Gründungsjahr und aufgrund des niedrigen Umsatzes sollte automatisch erfolgen. Es empfiehlt sich aber, den Steuerbescheid genau daraufhin zu kontrollieren.
Weitere Informationen: https://www.impots.gouv.fr/portail/
Stand 31/10/2024
Dieser Artikel gibt eine Übersicht über das Thema, stellt aber keine Rechtsberatung dar.
Bei Fragen zum Thema und beim Antrag zur Befreiung helfe ich gerne weiter:
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