Französische Vermieter stellen oft hohe Ansprüche an das Einkommen ihrer potentiellen Mieter (siehe auch Mieten in Frankreich).
Praktikanten und Arbeitnehmer auf Entsendung oder in der Probezeit haben es daher oft schwer, auf dem normalen Markt eine Wohnung zu finden. Sie müssen deshalb häufig auf viel teurere Ferienwohnungen zurückgreifen.
Vermieter verwandeln ihre Wohnungen zunehmend in lukrativere Ferienunterkünfte, auch weil sie das Risiko des klassischen Mietvertrags nicht eingehen wollen. Diese Möglichkeit schränken viele Städte inzwischen aber ein (siehe auch AirBnB), denn auch in Frankreich ist Wohnraum knapp.
Klassischer Mietvertrag
Mietverträge für unmöblierte Wohnungen werden in Frankreich grundsätzlich für mindestens 3 Jahre abgeschlossen. Für möblierte Wohnungen galt bisher eine Mietdauer von mindestens 1 Jahr. Nur Studenten konnten kürzere Mietverträge von mindestens 9 Monaten abschließen.
Die Kündigungsfrist beträgt für den Mieter 1 bzw. 3 Monate, für den Vermieter 3 bzw. 6 Monate immer zum Jahrestag des Vertrags. Diese Verträge verlängern sich jeweils automatisch.
Bail mobilité
Mit dem Bail mobilité versucht der Staat nun, diese strengen Vorschriften zu lockern. Hauptgrund: die berufliche Mobilität von Arbeitnehmern soll erleichtert werden.
Der neuartige Mietvertrag kann für möblierte Wohnungen über einen Zeitraum von 1 bis 10 Monaten abgeschlossen werden. Das Besondere: der Mieter hinterlegt keine Kaution (dépôt de garantie). Der Vermieter ist gegen Mietausfälle abgesichert, und zwar über die Garantie Visale (Was ist das?), die nicht gezahlte Mieten und Schäden an der Wohnung übernimmt.
Wer kann einen Bail mobilité abschließen?
- Auszubildende
- Studenten
- Praktikanten
- Service civique (Zivildienstleistende)
- Arbeitnehmer auf Entsendung
- Arbeitnehmer nach einem berufsbedingten Wohnortwechsel, auch in der Probezeit.
Der Mietvertrag endet automatisch ohne besondere Kündigung. Der Mieter kann ihn jederzeit mit einem Monat Kündigungsfrist beenden. Eine Verlängerung des Mietvertrags über 10 Monate hinaus ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Mieter und Vermieter einen klassischen Mietvertrag abschließen.
Zusammenfassung
Klassischer Mietvertrag - unmöbliert
- Minimum: 3 Jahre (automatische Verlängerung)
- Kündigungsfrist Mieter: 3 Monate (1 Monat in Zone Tendue)
- Kündigungsfrist Vermieter: 6 Monate zum Jahrestag
- Kaution: max. 1 Monatsmiete
Klassischer Mietvertrag - möbliert
- Minimum: 1 Jahr (automatische Verlängerung)
- Kündigungsfrist Mieter: 1 Monat
- Kündigungsfrist Vermieter: 3 Monate zum Jahrestag
- Kaution: max. 2 Monatsmieten
Bail mobilité - möbliert
- 1 bis max. 10 Monate (keine Verlängerung möglich)
- Kündigungsfrist Mieter: 1 Monat
- Kündigung durch den Vermieter nur bei Fehlverhalten des Mieters möglich
- keine Kaution