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Krankenversicherung in Frankreich

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Ein französischer Patient

Das französische Sozialversicherungssystem basiert wie das deutsche auf dem Solidaritätsprinzip, die Leistungen werden über Sozialabgaben finanziert.

 

 Jeder Bürger zahlt einkommensabhängige Beiträge und erhält dafür Leistungen aus den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung:

  • Krankenkasse: Krankheit, Mutterschutz, Invalidität, Tod
  • Familienkasse: Sozialhilfe, Kindergeld, Wohngeld usw.
  • Rentenkasse: Rente und Witwenrente
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

Vielen potentiellen Auswanderern sind aber die entscheidenden Unterschiede zum deutschen System nicht bewusst:

 

Private Krankenkassen existieren nicht, auch für Selbständige werden ab dem ersten verdienten Euro Sozialabgaben fällig und es gibt keine Mitversicherung von erwachsenen Familienmitgliedern.

 

In diesem Artikel möchte ich eine kurze Übersicht über die wichtigsten Aspekte der französischen Krankenversicherung geben. Da das System sehr komplex ist, sollte aber jeder, der vorhat, nach Frankreich auszuwandern, sich vorher genaue Informationen einholen. Jeder Einzelfall ist anders!

 

Achtung: für Schweizer, die nach Frankreich auswandern, gelten teilweise andere Regeln, so haben z. B. Schweizer Rentner oder Grenzgänger ein Wahlrecht: innerhalb der ersten 3 Monate können sie entscheiden, ob sie der schweizerischen oder französischen Sozialversicherung angehören möchten.


Grundsätzliches

Eine Krankenversicherung ist für jeden Pflicht, der sich in Frankreich aufhält.

 

Touristen aus EU-Ländern sollten eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) haben. Touristen aus Drittländern müssen bereits bei der Beantragung ihres Visums eine private Krankenversicherung nachweisen.

 

Jeder, der dauerhaft und legal einen französischen Wohnsitz hat, kann die Aufnahme in die französische Krankenversicherung beantragen. Wird der Antrag abgelehnt, muss eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Anträge von Arbeitssuchenden werden grundsätzlich abgelehnt, inaktive Europäer werden manchmal ebenfalls abgelehnt. 

 

Ein Recht auf Aufnahme in die französische Krankenversicherung besteht für inaktive Europäer erst nach 5 Jahren legalem Aufenthalt in Frankreich. Legal ist der Aufenthalt, wenn während dieser Zeit ein Mindesteinkommen in Höhe des RSA (Bürgergeldsatz) und eine Krankenversicherung nachgewiesen werden kann. Auch von dieser Regel gibt es Ausnahmen, in solchen Situationen sollte man sich unbedingt beraten lassen!

 

Der erste Schritt: wie stelle ich einen Antrag?

Die Wege in die französische Krankenkasse sind je nach persönlicher Situation unterschiedlich:

 

Arbeitnehmer werden ab Arbeitsbeginn Mitglied in der französischen Sozialversicherung. Häufig übernimmt der Arbeitgeber die Anmeldung, falls nicht, ist der Arbeitnehmer selber dafür zuständig.

 

Bei Selbständigen löst die Anmeldung eines Gewerbes automatisch die Mitgliedschaft in der französischen Sozialversicherung aus. (Mehr zum Thema: Als Freelancer oder Freiberufler in Frankreich arbeiten?)

 

Rentner und Grenzgänger bleiben im Prinzip in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse und zahlen auch in Deutschland weiter ihre Beiträge. Sie beantragen trotzdem die Aufnahme ins französische System mit Hilfe eines von ihrer deutschen Krankenkasse ausgestellten S1-Formulars. Sie erhalten damit Zugang zu denselben Leistungen wie ein französischer Versicherter und können eine Mutuelle (s. u.) abschliessen. Menschen mit privater deutscher Krankenversicherung sind von diesem System ausgeschlossen, sie rechnen weiterhin wie gewohnt mit der deutschen Kasse ab. Sie bekommen kein S1-Formular und können sich nicht in der französischen Kasse anmelden.

 

Inaktive Europäer können nach frühestens 3 Monaten dauerhaftem Aufenthalt in Frankreich die sogenannte Protection universelle maladie (PUMA) beantragen. Folgt ein inaktiver Europäer aber einem Partner, der in Frankreich arbeitet, entfällt die dreimonatige Wartefrist, der Antrag kann dann sofort gestellt werden. Da diese Regelung vielen Mitarbeitern der CPAM unbekannt ist, kann es vorkommen, dass der Antrag zunächst abgelehnt wird.

 

Arbeitssuchende können sich nicht in Frankreich versichern. Beziehen sie deutsches Arbeitslosengeld, das sie für 3 oder 6 Monate mit nach Frankreich nehmen, bleiben sie in ihrer deutschen Krankenkasse versichert. Sie können sich wie Rentner oder Grenzgänger über ein S1-Formular in der französischen Krankenkasse anmelden. Die Ausnahme für Privatversicherte gilt hier auch, eine Anmeldung in der französischen Kasse ist nicht möglich. Beziehen sie kein Arbeitslosengeld, müssen sie selber für eine Versicherung sorgen, z. B. über eine private Expatversicherung.

 

Als Familienangehörige mitversichert sind in Frankreich nur minderjährige und in Ausbildung befindliche Kinder. Ehe- oder sonstige Partner müssen einen eigenen Antrag stellen.

 

Die meisten Franzosen gehören als Angestellte, Selbständige, Rentner, Studenten und Inaktive dem Régime Générale an. Sie werden von der CPAM (Caisse primaire assurance maladie) betreut. Es gibt ausserdem noch eine Kasse für alle, die in der Landwirtschaft tätig sind und einige kleinere Kassen für Spezialfälle wie Universitätspersonal, Seeleute etc.

 

Bei der örtlichen Filiale der CPAM gibt man auch den Antrag auf Aufnahme ab, zusammen mit verschiedenen Dokumenten. Eine Ausweiskopie und ein Wohnsitznachweis (justificatif de domicile) sind mindestens notwendig. Meistens werden auch noch Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Arbeitsverträge oder Verdienstnachweise verlangt. Seit 2025 können inaktive Europäer ihre Anträge auch online stellen: Accueil

 

Nach Überprüfung der Unterlagen stellt die CPAM eine vorläufige Sozialversicherungsnummer aus. Zu diesem Zeitpunkt kann man meist auch eine Attestation des droits als Versicherungsnachweis bekommen.

 

Nach 3 bis 6 Monaten erhält man dann endlich die endgültige Sozialversicherungsnummer und kann damit die Carte Vitale beantragen, die französische Krankenkassenkarte.

 

Da die Bearbeitungszeit durch die CPAM sehr lang ist, muss jeder sicherstellen, dass er in der Zwischenzeit trotzdem krankenversichert ist. Sollte dies nicht über die bisherige deutsche Krankenversicherung möglich sein, gibt es spezielle private Expatversicherungen.

 

Welche Kosten übernimmt die CPAM?

Die CPAM übernimmt einen Anteil der Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Laboruntersuchungen, Operationen, Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.

 

Die Abrechnung ist nicht einheitlich geregelt. Teilweise bezahlt der Patient die Leistungen zunächst selbst und bekommt sie dann von der CPAM erstattet. Einige Leistungen, wie Laboruntersuchungen oder bestimmte Medikamente werden aber auch direkt mit der Kasse abgerechnet.

 

Braucht man eine Mutuelle?

Da die CPAM nur einen Teil der Kosten abdeckt (z. B. 70% für einen Besuch beim Hausarzt), schliessen die meisten Franzosen eine freiwillige private Zusatzversicherung ab, die sogenannte Mutuelle.

 

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine (meist günstigere) Mutuelle anzubieten und übernehmen einen Teil der Kosten.

 

Das Angebot ist sehr gross, eine allgemeine Empfehlung schwierig. Jeder sollte deshalb Angebote verschiedener Mutuelles einholen und Preis und Leistungen genau miteinander vergleichen.

 

Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es eine staatlich bezuschusste Mutuelle, die sogenannte Complémentaire  santé solidarité. Sie ist entweder gratis oder mit einem sehr geringen Beitrag erhältlich. Beantragt wird sie über die CPAM.

 

Wie werden Sozialabgaben bezahlt?

Die Krankenversicherung wird über Sozialabgaben, staatliche Zuschüsse und einen geringen Eigenanteil der Versicherten finanziert.

 

Bei Arbeitnehmern führt der Arbeitgeber sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben ab. Der Arbeitnehmeranteil beträgt dabei ca. 22 % vom Bruttogehalt.

 

Bei Selbständigen richtet sich die Höhe der Sozialbeiträge u. a. nach der Rechtsform des Unternehmens, der Art der Versteuerung und manchmal sogar nach der Art der Aktivität. Eine allgemeine Aussage kann deshalb leider nicht gemacht werden.

 

Für den Einzug der Sozialabgaben und die Verteilung an die verschiedenen Träger ist die URSSAF zuständig.

 

Rentner und Grenzgänger mit S1 Formular zahlen wie oben erwähnt ihre Krankenkassenbeiträge weiterhin in Deutschland.

 

Kompliziert ist die Situation bei inaktiven Versicherten und bei denen, deren Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit in Frankreich unterhalb von ca. 8000 € liegt. Ist hier das Einkommen aus Dividenden, Zinsen oder Vermietung und Verpachtung über ca. 20.000 €, wird die sogenannte Cotisation maladie subsidaire (CMS) fällig. Diese Abgabe wird auf Grundlage der Steuererklärung berechnet und beträgt 6,5 % auf Einkommen oberhalb des o. g. Freibetrags. Die Rechnung wird gewöhnlich im November verschickt.

 


Stand: 09/02/2025

 

Dieser Artikel ist eine kurze Einführung in das Thema Krankenversicherung in Frankreich. Jeder, der eine Auswanderung plant, sollte sich rechtzeitig umfassend über die geltenden Regeln informieren.

 

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