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Quellensteuer für Microentrepreneure

Seit 2019 wird die Einkommensteuer auch in Frankreich als Quellensteuer erhoben. Bei Angestellten führt der Arbeitgeber sie direkt an das Finanzamt ab. Für Microentrepreneure wird es etwas komplizierter.

 

Für alle, die sich für das Prélèvement libératoire (Was ist das?)entschieden haben, ändert sich nichts. Sie bezahlen ihre Steuern weiterhin zusammen mit den Sozialabgaben bei der Deklaration ihres Umsatzes an die URSSAF.

 

Alle anderen zahlen monatliche Abschläge an das Finanzamt, die Höhe richtet sich nach dem Vorjahres-Umsatz.

 


Im Gründungsjahr N und dem Jahr N+1


Im Gründungsjahr (Jahr N) der Microentreprise liegt noch keine Steuererklärung vor, deshalb konnte das Finanzamt keinen Steuersatz festlegen. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Abgabe der Steuererklärung für das Jahr N im Frühsommer des folgenden Jahres (Jahr N+1). Mit dem Steuerbescheid im September des Jahres N+1 legt das Finanzamt den persönlichen Steuersatz und die monatlich zu zahlenden Abschläge fest, die dann in Zukunft abgebucht werden. Gleichzeitig wird die Steuer für das Gründungsjahr N rückwirkend fällig, zahlbar in den Monaten September - Dezember des Jahres N+1. In den Monaten September bis Dezember zahlt man also sowohl die Steuer für das Gründungsjahr N als auch die Steuern für das Jahr N+1.
  • Um diese doppelte Zahlung zu vermeiden, ist es möglich, bereits im Gründungsjahr N eine provisorische Steuererklärung mit dem geschätzten Umsatz abzugeben. Das Finanzamt ermittelt dann einen Abschlag, der monatlich bereits vor der ersten regulären Steuererklärung im Jahr N+1 abgebucht wird.

Im Jahr N+2 und allen darauffolgenden Jahren


Im Jahr N+2 und allen Folgejahren wird jeweils eine Steuererklärung im Frühsommer über die erzielten Umsätze des Vorjahres abgegeben. Mit dem Steuerbescheid im September N+2 findet ein Ausgleich statt: Im Jahr N+1 zu viel bezahlte Steuer wird erstattet. Wurde dagegen zu wenig Steuer vorausbezahlt, wird diese in den Monaten September bis Dezember des Jahres N+2 abgebucht.

 

Gleichzeitig wird ein neuer monatlicher Abschlag festgelegt, beruhend auf dem Umsatz des Jahres N+1. Dieser gilt bis zur nächsten Steuererklärung.

 


Und wenn der Umsatz schwankt?


Für alle gilt: ändert sich etwas an der persönlichen Situation -   sei es der Familienstand, ein Umsatzeinbruch oder eine Umsatzsteigerung - kann die zu zahlende Steuer jederzeit im Espace particulier auf der Seite www.impots.gouv.fr an die neuen Verhältnisse angepasst werden. 


Stand: 30/12/2022

 

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung! Für weitergehende und jeweils aktuelle Informationen bitte einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt kontaktieren.