Der französische Staat unterstützt seit einigen Jahren Firmengründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus oder unter bestimmten erschwerten Bedingungen eine Firma gründen oder übernehmen wollen.
Wenn man zu diesem Personenkreis gehört, genügt es, das sogenannte ACCRE (Aide aux chômeurs créateurs ou repreneurs d'entreprise) bis spätestens 45 Tage nach der Firmengründung zu beantragen. Dann profitiert man von einer wirklich interessanten Entlastung bei den Sozialbeiträgen.
Ein Beispiel für 2018:
- Dienstleister oder Freiberufler, Micro-Entrepreneur
- Firmengründung nach dem 01.01.2017
- Umsatz unterhalb von 75 % des Plafond annuel de la sécurité sociale (PASS) (unterhalb von 29.421 € für 2018)
-> nur 5,5 % des Umsatzes werden als Sozialbeiträge fällig, statt 22 % ohne diese Förderung.
Bisher konnte ACCRE nur unter bestimmten Bedingungen beantragt werden (die wichtigsten: arbeitslos oder seit mindestens 6 Monaten als arbeitssuchend bei Pôle emploi eingeschrieben).
Die gute Nachricht: ab 2019 können alle Firmengründer diese Förderung für mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen! Dabei gelten weiterhin bestimmte Einkommens- oder Umsatzobergrenzen. Die Bezeichnung ändert sich ebenfalls, die Maßnahme heißt dann: Exonération de début d'activité de création ou de reprise d'entreprise (eine passende Abkürzung muss sich wohl noch jemand einfallen lassen).
Weitere hilfreiche Informationen zum Thema ACCRE findet man z. B. HIER und für Firmengründungen ab 2019 HIER
Quelle: BGE31, Informationsveranstaltung Muret, 09.02.2018
Dieser Artikel stellt nur eine kurze Zusammenfassung dar, für weitere Informationen unbedingt die entsprechenden offiziellen Stellen kontaktieren (z. B. Pôle emploi, Urssaf, AFE, CFE).