Die französische Microentreprise - ME folgt zwar stark vereinfachten Regeln, ganz ohne Pflichten kommt sie aber auch nicht davon...
1. Umsatz deklarieren und Sozialabgaben zahlen
Monatlich oder vierteljährlich werden die erzielten Umsätze auf dem Portal der Urssaf deklariert. Die fälligen Sozialabgaben werden entweder sofort oder zu Beginn des Folgemonats bezahlt.
Wer in einem Abrechnungszeitraum keinen Umsatz gemacht hat, deklariert 0 €.
2. Einkommensteuererklärung
Das Einkommen der ME muss in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Nach der ersten Einkommensteuererklärung wird eine monatlich zu zahlende Quellensteuer festgelegt.
3. CFE - Cotisation foncière des entreprises
Diese Steuer zahlen Unternehmen für gewerblich genutzte Flächen. Sie wird jedes Jahr im Dezember fällig.
4. Umsatzsteuer - TVA
Eine neue gegründete ME ist zunächst von der TVA befreit - franchise en base.
Übersteigt die ME im laufenden Jahr die folgende untere Grenze, wird sie im folgenden Jahr TVA-pflichtig. Überschreitet sie die obere Grenze, wird sie im laufenden Monat TVA-pflichtig.
Dienstleistungen: 37.500 € 41.250 €
An- und Verkauf: 85.000 € 93.500 €.
Achtung: bei grenzüberschreitenden Geschäften gelten u. U. weitere Regeln!
5. Entreprise Individuelle
Die Bezeichnung „EI“ oder „Entreprise Individuelle“ gehört hinter den Namen des Microentrepreneurs, z. B. auf Rechnungen, Verträgen, Bankkonten, Webseiten ….
6. Bankkonto
Ein separates Bankkonto ist erst vorgeschrieben, wenn die ME in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 10.000 € Umsatz hatte.
Dies muss kein professionelles Konto sein, ein separates privates Konto genügt.
7. Buchhaltung und Rechnungsstellung
Die ME ist zu einer vereinfachten Buchführung verpflichtet.
Sie führt ein Livre de recettes, das nicht veränderbar sein darf. Dies kann ein Buch sein, wie es im Schreibwarenhandel erhältlich ist, eine elektronische Liste (Excel etc.) oder auch ein Buchhaltungsprogramm wie Abby.
Im Ankauf/Verkauf und bei Beherbergungsbetrieben ist auch ein Livre des achats vorgeschrieben, in dem alle Einkäufe registriert werden.
Bei B2B-Kunden ist eine Rechnung verpflichtend, bei B2C-Kunden nur in einigen Fällen, z. B. auf Anfrage des Kunden, bei Fernverkäufen, bei Dienstleistungen >25 € und einige mehr.
Ab 2026 wird auch für ME eine elektronischen Rechnung erforderlich.
8. Mediator
Hat man Privatkunden – B2C – ist man verpflichtet, einen Mediator zu bestimmen.
Eine Liste der zugelassenen Mediatoren findet man hier: Liste .
Name und Kontaktdaten des Mediators müssen auf Webseiten, Shops, Rechnungen etc erwähnt werden.
Die Mediation ist für den Kunden gratis. Die ME zahlt einen (geringen) jährlichen Betrag und im Fall einer Mediation anfallende Gebühren.
9. Versicherungen
Eine professionelle Haftpflichtversicherung (Responsabilité Civile Professionnelle) ist nur in einigen Berufen vorgeschrieben (Baugewerbe, Gesundheitsdienste, Personentransport…), aber auch für alle anderen sehr zu empfehlen.
10. Pour aller plus loin...
Hinzu kommen je nach Art des Gewerbes weitere Pflichten, z. B. Anmeldung bei der Mairie und Taxe de Séjour für eine Ferienvermietung, Alkohollizenz für den Ausschank von Alkohol, Assurance Décennale im Baugewerbe.
Stand 07.12.2024
Dieser Artikel kann keine Rechts- und Steuerberatung ersetzen!
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